Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Inhouse-Maßnahmen

Stand: 17.02.2023

Zu den AGB Stand 2020


§1 Allgemeines

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Inhouse-Maßnahmen zu Personal- und Organisationsentwicklung, durchgeführt von der mensch & kommunikation GmbH (im Folgenden mensch & kommunikation)
  2. Mit der schriftlichen Bestellbestätigung erkennt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin die Geschäftsbedingungen an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben keine Gültigkeit, soweit sie nicht von mensch & kommunikation ausdrücklich anerkannt werden.
  3. Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch Email gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn mensch & kommunikation sie schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.

§2 Leistung

  1. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-/ Beratungsleistungen werden auf Grundlage des mit dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin abgestimmten, endgültigen Angebotes von mensch & kommunikation festgelegt.
  2. mensch & kommunikation setzt zur Leistungserbringung in Absprache mit dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin festanstellte oder freie BeraterInnen und TrainerInnen ein.

§3 Honorare, Spesen, Zahlungsmodalitäten

  1. Honorare und Kosten für die Leistungen von mensch & kommunikation werden in einer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehalten. Die Auftragsbestätigung wird dem Auftraggeber übermittelt.
  2. Spesen werden gesondert berechnet.
  3. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Die Zahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, ohne Abzug und 14 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig.
  5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§4 Rechte

  1. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin erkennt das Urheberrecht von mensch & kommunikation an den von ihm erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Skripten usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mensch & kommunikation. Gleiches gilt für die Nutzung nichtvergüteter Angebote und Konzeptionen ohne die Beteiligung von mensch & kommunikation in der Durchführung. Sofern vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen und Materialien verwendet werden, erwirbt mensch & kommunikation wiederum keine Rechte daran.
  2. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
  3. mensch & kommunikation verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
  4. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten.
  5. mensch & kommunikation ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.

§5 Rücktritt

  1. Rücktritt durch den Auftraggeber/ die Auftraggeberin:
    • Bei einer Kündigung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen für den Auftraggeber keine Kosten.
    • Erfolgt die Kündigung sechs bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, zahlt der Auftraggeber der Auftragnehmerin für deren Aufwendungen eine Pauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars.
    • Erfolgt die Kündigung weniger als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, zahlt der Auftraggeber der Auftragnehmerin für deren Aufwendungen einen Betrag in Höhe von 80 % des vereinbarten Honorars.
    • Erfolgt die Kündigung weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, zahlt der Auftraggeber der Auftragnehmerin für deren Aufwendungen einen Betrag in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars.
    • In jedem Fall sind tatsächliche entstandene Kosten (z.B. Stornogebühren für Reisekosten) zu 100% zu ersetzen.
  2. Stornierung durch mensch & kommunikation: Kann mensch & kommunikation den Veranstaltungstermin kurzfristig aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Witterung), nicht wahrnehmen, ist mensch & kommunikation berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Unsere Haftung ist gem. § 7 ausgeschlossen bzw. begrenzt. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.

§6 Scientology

mensch & kommunikation versichert, dass sie und die von ihr eingesetzten BeraterInnen und Trainerinnen gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard oder sonst eine mit Scientology zusammenhängende Technologie nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder dafür wirbt und nicht nach dieser Technologie geschult wurde oder wird, sondern sie vollständig ablehnt.

§7 Haftungsausschluss

mensch & kommunikation haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn mensch & kommunikation die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von mensch & kommunikation beruhen. Einer Pflichtverletzung durch mensch & kommunikation steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der mensch & kommunikation auftreten, wird diese bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

§8 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und inhaltlich am nächsten kommt.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

 

München, im Februar 2023